Liebe Interessierte, es gibt kaum eine Kommune, die nicht vor der Frage steht, wie halten wir eigentlich die jungen Leute bei uns in der Gemeinde?
Beteiligung ist nur eines der Stichwörter, dass sich seit 2017 auch in der Gemeindeordnung wiederfindet. Laut § 47a SächsGemO soll die Gemeinde „bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“
Beteiligung allein wird aber nicht ausreichen. Jugendgerechte Kommunen betrachten überdies die eigenen Strukturen von Politik und Verwaltung, wie es zu Entscheidungen kommt, wer diese trifft und welche Annahmen dabei im Raum stehen, was „die Jugend“ denn wirklich braucht.
Jugendgerechte Kommunen schaffen die Rahmenbedingungen, in denen sich professionelle Jugendarbeit zum einen und zum anderen die Jugendlichen selbst entfalten können. Natürlich treffen dabei sehr unterschiedliche Interessen und Vorstellungen aufeinander. Aber wer früh lernt, dass man am eigenen Lebensmittelpunkt und Zuhause mittun und mitgestalten kann, die eigenen Bedürfnisse gehört und ausgehandelt werden, der und die möchte mitunter auch als erwachsene Person gern in der Kommune bleiben und sich ins Gemeindeleben einbringen.
Wie sich eine Kommune auf den Weg machen kann, jugendgerecht zu sein, dazu geben zwei Broschüren einen ersten Überblick:
16 Wege zu mehr Jugendgerechtigkeit. Gelingensbedingungen für jugendgerechte Kommunen, welche zum Ende eines mehrjährigen und bundesweiten Modellversuchs entstanden ist, an dem in Sachsen die Stadt Leipzig teilgenommen hat.
Spezifisch auf Sachsen geht Kriterien für jugendgerechte Kommunen in Sachsen ein, herausgegeben von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen.
Wie stets und immer wünschen wir eine informative und anregende Lektüre!