Laut dem 2017 beschlossenen “Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen”, kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG, sollen bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen in digitaler Form angeboten werden.
Insbesondere den Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Jedoch sehen diese große Unsicherheiten und Ungewissheiten bei der konkreten Umsetzung, wie eine Umfrage des Magazins Kommunal ergab.
Für Sachsen bieten die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD), der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA), der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) sowie der Sächsische Landkreistag (SLKT) den Leitfaden zur Umsetzung kommunaler OZG-Projekte in Sachsen an. Ferner finden sich auf ebenfalls angebotenen Website Umsetzung Onlinezugangsgesetz in Sachsen regelmäßig aktuelle Informationen zum Thema.