Im Falle dreier, bei einem Unglück ertrunkener Kinder hat der Bürgermeister des Ortes Neukirchen (Hessen) Anfang März Berufung eingelegt. Das Urteil selbst hatte für Verunsicherung gesorgt, wie weit die Verantwortung von BürgermeisterInnen reicht.
Miko Runkel, Dezernent für Recht, Sicherheit und Umweltschutz der Stadt Chemnitz, meint, dass nicht jedes Lebensrisiko abgesichert werden kann oder muss. Eine persönliche Verantwortung wie beim vorliegenden Fall aus einer allgemein bestehenden Verkehrssicherungspflicht zu konstruieren, „geht an der Lebenswirklichkeit vorbei.“
Auch unter seinen mittelsächsischen AmtskollegInnen löste das Urteil Aufregung aus, sagt Volker Holuscha, Oberbürgermeister der Stadt Flöha: “Unbestritten ist der Tod der Kinder tragisch und bedauerlich.” Wenn aber die persönliche Haftung für nie ganz auszuschließende Schäden an Hab und Gut oder Leib und Leben hinzukommt, „wird sich nächstens kein Bürger mehr für solch ein verantwortungsvolles Amt bereit erklären“, so Holuscha.