Wie die Redaktion der KOMMUNAL jetzt recherchierte, beschäftigen sich viele Gemeinden in ganz Deutschland mit einer Sperrung ihrer Badestellen. Für kleine Kommunen oder gar ehrenamtliche Bürgermeister:innen ist das Haftungsrisiko nicht mehr tragbar.
Hintergrund dessen sind zwei Gerichtsurteile. Zum einen ein Urteil des Bundesgerichtshof zur Haftung der Gemeinde, die bei einem “bädertypischen Ausbau” beginne (Details hier und hier).
Zum anderen das Urteil gegen den Bürgermeister im hessischen Neukirch, dass bundesweit für Aufsehen in der kommunalen Familie sorgte: Durch unterlassene Sicherungsmaßnahmen sei er mitschuldig am tragischen Ertrinken dreier Kinder (mehr dazu hier, hier und hier)