Ehrenamtliche Initiativen, die besonders schutzbedürftigen Menschen zur Seite stehen, können eine Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhalten.
Sie müssen in kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohner:innen aktiv sein und können bis zu 8.000€ an Förderung erhalten. Förderfähig sind insbesondere Ausgaben im Bereich Gesundheitsschutz, Transport und digitale Ausstattung.
Eine Interessenbekundung ist zwischen dem 24. Juni und dem 12. Juli möglich, das Antragsverfahren beginnt am 6. August.
Mehr Informationen auf der Seite der Sondermaßnahme Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.