Im vergangenen Jahr sorgten zwei Gerichtsurteile für Unruhe unter den Gemeinden in der Frage: Wer ist haftbar für Unfälle an Badestellen? Zum einen geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshof zur Haftung der Gemeinde, die bei einem “bädertypischen Ausbau” beginne (Details hier und hier). Zum anderen um das Urteil gegen den Bürgermeister im hessischen Neukirch, dass bundesweit für Aufsehen in der kommunalen Familie sorgte: Durch unterlassene Sicherungsmaßnahmen sei er mitschuldig am tragischen Ertrinken dreier Kinder (mehr dazu hier, hier und hier)
Das Land Schleswig-Holstein hat vor diesem Hintergrund neue Regeln für Badestellen erlassen. Mit der »Landesverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen« (S. 653ff.) gelten einheitliche Vorgaben, die in enger Abstimmung unter anderem mit den Kommunalen Landesverbänden, der DLRG und der DRK-Wasserwacht entwickelt wurden. Demnach sind zukünftig an Stellen mit »regem Badebetrieb« mindestens zwei ausgebildete Aufsichtspersonen einzusetzen. Weiterhin müssen der bewachte Bereich deutlich vom unbewachten Bereich abgegrenzt werden und geeignetes Rettungsmaterial vorhanden sein.
Nach Angaben des NDR begrüßt der Städte- und Gemeindebund die Regelung, die nun endlich Rechtssicherheit schaffe. Kritik kommt aus einzelnen Kommunen, die befürchten, sich die notwendigen Anschaffungen und Vorkehrungen nicht leisten zu können – und demnach Badestellen werden schließen müssen.