Zum Ende der Legislatur sollte alles ganz schnell gehen: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Klassenstufen 1 bis 4 sollte schrittweise ab 2026 kommen. Anfang Juni stimmte der Bundestag einem entsprechenden Gesetzentwurf zu, jedoch versagte der Bundesrat Ende Juni die Zustimmung. Stattdessen rief er den gemeinsamen Vermittlungsausschuss an. Dieser ist mit der schwierigen und unter Zeitdruck stehenden Aufgabe betraut, bis zur Bundestagswahl im September eine Kompromisslösung zu finden.
Von Sozialverbänden und den Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen begrüßt, wandten die Bundesländer die mangelnde Ausfinanzierung gegen das Gesetzesvorhaben ein. Ähnlich sehen es die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag: Die vom Bund angekündigten Investitionsmittel decken nur die Hälfte, die jährlichen Betriebskostenzuschüsse nur ein Drittel der tatsächlich notwendigen Aufwendungen ab. Außerdem gerät aus dem Blick, dass die derzeitigen Ausbildungskapazitäten nicht ausreichen, um qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen.
Stimmen aus den Kommunen sagen, dass eine Ganztagsbetreuung selbstverständlich ein erstrebenswertes Ziel sei. Wenn aber der Bund für die bestellte Aufgabe nicht bezahlt, wird die Schere zwischen den Gemeinden, die sich das leisten können und denen, die es nicht können, weiter aufgehen.