Der Sächsische Städte- und Gemeindetag und das Sächsische Ministerium des Innern aktualisieren ihre Hinweise zur Durchführung von Gemeinderatssitzungen im Hinblick auf das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite und der nun geltenden Corona-Notfall-Verordnung.
Hier geht es zum Schreiben im Volltext.
Das Wichtigste im Überblick:
- Mit Auslaufen des Vorliegens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, sind ab dem 25.11.2021 Online-Sitzungen von Gemeinderäten nicht mehr möglich.
- Stattfinden können nur Präsens-Sitzungen. Angesichts der Lage sollen nur solche Sitzungen abgehalten werden, die dringend zu beratende und zu entscheidende Angelegenheiten zum Gegenstand haben, wie z. B. Beschlussfassungen über eine Haushaltssatzung oder unaufschiebbare Vergabeentscheidungen. Vorberatende oder mitberatende Angelegenheiten oder aufschiebbare Beschlüsse sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
- Finden die Sitzungen statt, gelten die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie die 3G-Regel.Verstößt ein Gemeinderatsmitglied gegen die Teilnahmepflicht, z. B. weil es keinen medizinischen Mund- Nasen-Schutz tragen möchte oder die 3G-Regelung nicht akzeptiert, kann dies mit den Mittel des § 19 Abs. 4 SächsGemO (Ordnungsgeld) sanktioniert werden.