Die Sächsische Landesregierung hat eine Neufassung der Sächsischen Bauordnung beschlossen, wonach künftig ein Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung gelten soll. Über den Entwurf muss nun der Landtag entscheiden.
Greifen soll die Regelung im Außenbereich ab fünf oder mehr Wohngebäuden. Der Mindestabstand kann unterschritten werden, wenn der Stadt- oder Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss fasst. Das Gleiche gilt für sogenannte Repowering-Vorhaben, also die Modernisierung bestehender Anlagen. Eine „Experimentierklausel“ soll es zusätzlich erlauben, Windräder auch außerhalb von bisherigen Vorrang- und Eignungsgebieten zu errichten.
Um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Zwischenziel von vier Terawattstunden aus erneuerbaren Energien bis 2024 zu erreichen, sind laut Umweltministerium 200 neue Windkraftanlagen nötig. Diese könnten einen Teil der 900 bestehenden Windräder ersetzen, da neuere Typen einen bis zu zehnmal höheren Energieertrag haben. Bis 2030 soll der Zubau von Erneuerbaren an der Energieerzeugung zehn Terawattstunden betragen. 2021 wurde eine neue Anlage errichten, elf wurden abgebaut.
Die formulierten Regelungen sind strenger als bisher, denn bislang verlangte keiner der regionalen Planungsverbände einen einheitlichen Mindestabstand. Unter Beachtung des Immissionsschutzes konnte auch ein Abstand von 750m genügen. Allerdings wird mit der Novelle erstmals definiert, was für den Mindestabstand maßgeblich und zu was dieser einzuhalten ist. So hat der Planungsverband Chemnitz 2021 einen Windkraftplan vorgelegt, der Standorte mit Mindestabständen zu jedem einzelnen Wohnhaus auswies. Dieser Plan muss nun nochmals überarbeitet werden und dürfte frühestens Mitte 2023 beschlussreif sein.
Angesichts dessen rechnet die Fraktion Die Linke im sächsischen Landtag nicht damit, dass der geplante Ausbau bis 2024 gelingen kann. Die verfügbare Fläche wird durch den großen Mindestabstand erheblich reduziert, während der Aufwand für die regionalen Planungsverbände wächst. Marco Böhme, energiepolitischer Sprecher der Linksfraktion: „1.000 Meter Mindestabstand für Windenergielagen sind keine Lockerung der bisherigen Regeln, sondern eine zusätzliche Ausbau-Hürde.“
Der VEE Sachsen e.V. gesteht hingegen eine Reihe von kleinen Verbesserungen zu und mahnt indes eine rasche Umsetzung im Landtag sowie durch die regionalen Planungsverbände an: „Wir halten an unserer Kritik an einer starren 1.000-Meter-Regel fest, begrüßen aber, dass nun Klarheit herrscht und gewisse Ausnahmen möglich sind“, so der Präsident der VEE, Dr. Wolfgang Daniels.
Weitere Änderungen der Sächsischen Bauordnung befassen sich mit der Umsetzung der Beschlüsse der Baumininisterkonferenz. Unter anderem beinhaltet dies die Erleichterung des seriellen und modularen Bauens durch die Einführung der Typengenehmigung und die Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur. Zur Unterstützung der Energiewende sollen die Verfahrensfreistellung von Ladestationen für Elektromobilität, die Ausweitung der Verfahrensfreiheit von Garagen und Abstellplätzen auf Fahrradgaragen sowie Abstellplätze für Fahrräder dienen. Weitere Punkte betreffen die Förderung des Bauens mit Holz in allen Gebäudeklassen sowie die Rauchmelderpflicht auch in Bestandsgebäuden bis zum 31.12.2024.