Mit der weitgehenden Beendigung der Coronaschutzmaßnahmen von Bund und Ländern, schließen wir vorerst unser Corona-Dossier. An dessen Stelle findet ihr nun unser Dossier zu den Themen Flucht aus der Ukraine und Ankommen in Deutschland.
Vergangene Woche traf der Bund-Länder-Gipfel weitreichende Entscheidungen, die die Integration von Geflüchteten aus der Ukraine vereinfachen sollen. Unter anderem werden sie ab dem 01.06.2022 den Leistungen nach Sozialgesetzbüchern II und XII zugeordnet. Damit verbunden sind schnellere Zugänge zu Arbeit und Gesundheitsversorgung sowie Sprach- und Integrationskursen. Den Ländern und Kommunen sollen umfangreiche Finanzmittel für den Ausgleich, der bisher angefallenen Kosten zur Verfügung gestellt werden. Überdies soll es eine Regelung zur Verstetigung der Hilfen des Bundes geben, die rückwirkend ab Jahresbeginn 2022 gelten soll. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen in Stellungnahmen die Vereinbarungen des Gipfels zwischen Bundeskanzler und Ministerpräsident:innen, drängen aber auf eine schnelle Umsetzung der Beschlüsse und eine Finanzierungsperspektive über 2022 hinaus.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband gibt einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels zur Ukraine, der ganze Beschluss vom 07.04.2022 findet sich hier.