Link: LTO/Haufe – Equal Pay in der Kommunalpolitik

Astrid Siemes-Knoblich war von 2011 bis 2019 Bürgermeisterin der Stadt Müllheim – und niedriger besoldet als ihr männlicher Vor- und Nachgänger. 

Der Gemeinderat hatte sie seinerzeit, entgegen der Empfehlung der Verwaltung, in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuft. Vergleichsgespräche zwischen der ehemaligen Bürgermeisterin und der Stadt endeten unbefriedigend, weswegen Siemes-Knoblich Klage einlegte.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat der Klage stattgegeben und die Stadt Müllheim verurteilt, die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 in Höhe von ca. 50.000 Euro zu erstatten. Die Stadt konnte insbesondere die Vermutung der geschlechtsbezogenen Diskriminierung nicht widerlegen und verstieß somit gegen das Benachteilungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).