Im Kern des Gesetzes steht, dass alle nach dem 31. Dezember 2024 genehmigten Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung größer als ein Megawatt, den Kommunen für die eingespeiste Strommenge einen gewissen Ertrag einbringen.
Für Windenergieanlagen beträgt dieser 0,2 Cent je Kilowattstunde und für Solaranlagen 0,1 Cent je Kilowattstunde. Jährlich können die beteiligten Kommunen als mit 20.000 bis 30.000 Euro je Windanlage und etwa 1000 Euro pro Megawatt installierter Nennleistung bei Photovoltaik rechnen.
Weiterhin können die Kommunen neben den Regelvereinbarungen auch Individualvereinbarungen aushandeln. Die Erträge dürfen nur für freiwillige Aufgaben verwendet werden.