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BMUL – Neuerungen in der Kommunalrichtlinie
In der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, kurz „Kommunalrichtlinie“, gelten seit dem 01.01.2020 ein paar Neuerungen.
- „Förderanträge können das ganze Jahr über beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
- Der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs beträgt nur noch 5.000 Euro.
- Die Höchstzuwendungsbeträge entfallen für Mobilitätsstationen, Vorhaben zur Verbesserung des Radverkehrs sowie Maßnahmen zur Deponiegasfassung und in-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien
- Im Rahmen der Fokusberatung können neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.“
Mehr Informationen dazu sind auf der Website des Bundesweltministeriums zu finden.